Bei der Kündigung deines Abos solltest du immer die Kündigungsfristen im Auge behalten. Diese können sich leicht unterscheiden, abhängig davon, wann du deinen Vertrag bei Sky abgeschlossen hast. Generell laufen die meisten Sky-Verträge mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr (in manchen Fällen auch zwei Jahre) und können erstmals mit dem Ablauf dieser Vertragszeit gekündigt werden.
Bei Verträgen, die vor dem 1. Juli 2020 abgeschlossen wurden, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Du musst also innerhalb der letzten beiden Monate des aktuell laufenden Vertragsjahrs kündigen, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch. Typischerweise beträgt die Verlängerung dabei gleich ein ganzes Jahr, sodass es sich durchaus lohnt, die Kündigungsfristen im Auge zu behalten.
Hast du dagegen einen Sky-Vertrag nach dem 1. Juli 2020 abgeschlossen, dann ist die Sache etwas flexibler. Dies liegt vor allem daran, dass der Vertrag nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur noch monatlich verlängert wird. Du kannst also nach dem ersten Vertragsjahr ähnlich wie vielen Streaming-Diensten jeweils von Monat zu Monat entscheiden, ob du dein Abo fortsetzen möchtest. Kündigst du, dann endet dein Abo nach dem aktuell bezahlten Monat. Erstmals kannst du zum Ende des 12. Vertragsmonats kündigen.
Zu beachten ist zudem, dass mit dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit in der Regel höhere Preise greifen. Die günstigen Sky-Angebote gelten typischerweise nur für das erste Vertragsjahr. Sobald sich dein Vertrag automatisch verlängert hat, werden entsprechend auch automatisch die höheren Gebühren eingezogen.