Für Vermieter haben es die Gesetzgeber lange Zeit ziemlich einfach gemacht, was das Thema Kabelanschluss betraf. Gab es in einem Haus einen gemeinsamen Kabelanschluss, dann konnte der Vermieter die anfallenden Kabelgebühren direkt über die Nebenkosten abrechnen. Das sogenannte Nebenkostenprivileg konnten Hausbewohner auch nicht ablehnen. Personen mussten also auch dann für den Kabelanschluss bezahlen, wenn sie ihn gar nicht nutzten.
Dass in den vergangenen Jahren mit Streaming-Diensten allerdings Alternativen entstanden sind, die deutlich günstiger als ein Kabelanschluss sein können, ist auch der Politik nicht verborgen geblieben. Vor diesem Hintergrund wurde 2021 ein Gesetz verabschiedet, dass das Nebenkostenprivileg abschafft. Dies erfolgte im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dabei können sich Vermieter zunächst noch auf eine Übergangsfrist berufen, welche aber mit dem 30. Juni 2024 endet.
Mit dem Ende der Frist können Mieter nun ganz einfach ihren Kabelanschluss kündigen und sind nicht verpflichtet, diesen über die Nebenkostenabrechnung zu bezahlen. Damit ist es fortan nicht nur möglich, sich selbst seinen Kabelanschlussbetreiber auszusuchen, man kann auch komplett auf einen solchen verzichten.