Betroffen von der Regelung sind Auslandsaufenthalte von einer beschränkten Dauer. Dazu gehören Urlaub oder Dienstreisen, aber auch Auslandssemester und ähnliche Aufenthalte, solange sie eine Dauer von einigen Wochen nicht überschreiten.
Anders sieht es mit der dauerhaften Nutzung aus. Der Wohnsitz muss sich weiterhin in Deutschland befinden um auf die Sky Angebote zugreifen zu können. Dies muss immer wieder bestätigt werden, indem man Inhalte auf einem seiner mobilen Endgeräte streamt, wenn man sich wieder zu Hause befindet.
Die Anbieter sind übrigens berechtigt, den Wohnsitz zu prüfen. Sollte dabei herauskommen, dass du weiterhin in Deutschland lebst, ist die vorübergehende Nutzung im Ausland in Ordnung. Um das zu prüfen, dürfen die Anbieter Daten aus deiner Telefonrechnung, aus deinem Ausweis oder auch aus deiner IP-Adresse nutzen und auswerten.