Betroffen von der Regelung sind Auslandsaufenthalte von einer beschränkten Dauer. Dazu gehören Urlaub oder Dienstreisen, aber auch Auslandssemester und ähnliche Aufenthalte, solange sie eine Dauer von einigen Wochen nicht überschreiten.
Anders sieht es mit der dauerhaften Nutzung aus. Wenn Sie also Ihren Wohnsitz auf Dauer ins Ausland verlegen, dürfen Sie nicht mehr auf die Sky Angebote aus Deutschland zugreifen. Dies wäre nur möglich, wenn Sky Go auch in dem neuen Land angeboten wird, an dem Sie zukünftig Ihren Wohnort führen.
Die Anbieter sind übrigens berechtigt, Ihren Wohnsitz zu prüfen. Sollte dabei herauskommen, dass Sie weiterhin in Deutschland leben, ist die vorübergehende Nutzung im Ausland in Ordnung. Um das zu prüfen, dürfen die Anbieter Daten aus Ihrer Telefonrechnung, aus Ihrer Steuererklärung, aus Ihrem Ausweis oder auch aus Ihrer IP-Adresse nutzen und auswerten.