Nach mehreren Verschiebungen ist es im Mai endlich soweit und Bob’s Burgers – Der Film wird seine weltweite Premiere feiern. In Deutschland hat sich Disney dabei dafür entschieden, den Animationsfilm zuerst in die Kinos zu bringen und anschließend als Stream bei Disney+ zu veröffentlichen. Die Rechte an Bob’s Burger hält der Konzern seit 2019, als Disney das Animationsunternehmen 20th Television Animation übernahm. Das Filmabenteuer der Familie Belcher wird ab dem 13. Juli bei Disney+ seine Premiere feiern.
Trotz der Tatsache, dass Bob’s Burgers – Der Film nur kurz nach dem Kinostart bei Disney+ erscheint, fallen für den Animationsfilm bei dem Streaming-Dienst keine zusätzlichen Kosten an. Es handelt sich also nicht um einen der sogenannten VIP-Filme. Bob’s Burgers – Der Film ist ganz normal im Abo von Disney+ enthalten und kann am Veröffentlichungstag ab 9 Uhr morgens gestreamt werden.
Das Disney+ Angebot gibt es bereits ab 5,99 Euro im Monat. Bei dem Monatsabo gehen Nutzer wohlgemerkt keine langfristige Vertragsbindung ein, sondern können jeden Monat entscheiden, ob sie ihre Mitgliedschaft beenden oder fortsetzen möchten. So ist es beispielsweise kein Problem, wenn man Disney+ nur für einen Monat abonniert, weil man nur Interesse an Bob’s Burgers – Der Film hat.
Allerdings hat der Streaming-Dienst noch eine ganze Reihe weiterer Inhalte zu bieten, sodass sich viele Nutzer für eine langfristige Mitgliedschaft entscheiden. Für diese Abonnenten bietet Disney+ als Alternative ein Jahresabo an. Bei diesem wird der Streaming-Dienst direkt für ein ganzes Jahr abonniert und die Disney+ Kosten liegen bei 89,99 Euro. Im Vergleich zum Monatsabo ergibt sich so ein Preis von monatlich rund 7,50 Euro. Allerdings kann das Jahresabo auch erst nach dem Ablauf der zwölf Monate wieder gekündigt werden. Die Kosten werden zudem direkt zum Beginn abgebucht, eine monatliche Ratenzahlung für das Jahresabonnement bietet Disney+ nicht an. Unser Preistipp: Schaue dir mal die Infos zum Disney+ Probemonat an und teste den Anbieter ohne lange Vertragslaufzeiten.